Die DGS Seniorenberater erläutern Ihnen gerne die unterschiedlichen Formen der häuslichen Pflege.

Ratgeber häusliche Pflege – Vermittlung 24-Stunden Pflege

Eine Alternative zur Pflege durch Angehörige oder der Betreuung im Seniorenheim stellt die Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen durch eine 24-Stunden-Pflege dar. Diese Form der Betreuung ermöglicht es dem oder der Pflegebedürftigen weiterhin in der gewohnten Umgebung zu leben, auch wenn kein Angehöriger die häusliche Pflege übernehmen kann.

Ablauf einer 24-Stunden-Pflege

Wenn Sie sich für eine 24-Stunden-Betreuung für sich selber oder einen lieben Angehörigen entscheiden, so sollten Sie zum Ablauf dieser Pflegeform einige Dinge im Voraus wissen.

Der Pflegebedürftige wird bei der 24-Stunden-Pflege von einer einzelnen Pflegekraft betreut, die ebenfalls mit im Haus wohnt. Dies unterscheidet sich beispielsweise von der Arbeit ambulanter Pflegedienste. Bei dieser Form der häuslichen Pflege wird der Pflegebedürftige von bis zu fünf Pflegekräften betreut, mit denen Termine vereinbart werden.

Osteuropäische Pflegekräfte

Für die „rund-um-die-Uhr-Betreuung“ eines hilfs- oder pflegebedürftigen Angehörigen werden sehr häufig osteuropäische Pflegekräfte eingesetzt. Seit Mai 2001 können Haushaltshilfen aus Osteuropa sogar ohne Arbeitserlaubnis in deutschen Haushalten arbeiten. Trotz dieser Regelung gibt es immer noch viele Frauen, die illegal Pflegebedürftige betreuen, oder sich in einer gesetzlichen Grauzone bewegen.

Weitere Informationen zu osteuropäischen Pflegekräften finden Sie in dem folgenden Videobeitrag des Wiso-Magazins.

Gerne unterstützen die DGS Seniorenberater bei der Vermittlung von 24 Stunden Pflege.Gesetzliche Regelungen und Pflichten

Wenn Sie sich für eine osteuropäische Pflegekraft entscheiden, sollten Sie sich genauestens über die gesetzlichen Bestimmungen informieren. Denn nach dem Arbeitgebermodell schließt ein Angehöriger bzw. der Pflegebedürftige selber einen Vertrag mit der Pflegekraft und wird somit zum gesetzmäßigen Arbeitgeber. Mit dieser Position sind gewisse Pflichten, wie beispielsweise die folgenden verbunden:

  • Sie müssen selber die Pflegekraft anmelden
  • Sie müssen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abführen (hierbei kann ein Steuerberater helfen)
  • Zahlung eines monatlichen Lohns (ca. 1500 € / Monat)
  • Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung (sind in der Regel frei)
  • Steuern können teilweise in der Einkommenssteuererklärung unter dem Punkt „haushaltsnahe Dienstleistungen“ abgesetzt werden

Neben diesen Regelungen müssen natürlich auch Arbeits- und Urlaubszeiten der 24-Stunden-Pflegekraft vertraglich festgehalten werden. Die Arbeitszeiten betragen pro Woche 48 Stunden und der osteuropäischen Pflegekraft stehen in der Regel 30 Tage Urlaub im Jahr zu. Außerdem besteht ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

So finden Sie die richtige 24-Stunden-Betreuung

Wenn Sie eine Pflegekraft gefunden haben, so legen Sie zu Beginn eine Probezeit fest. Diese sollte etwa vier Wochen betragen. Dies ist ausreichend Zeit, damit sowohl der Hilfs- bzw. Pflegebedürftige als auch die Pflegekraft feststellen können, ob die Chemie stimmt und ein gemeinsames Leben möglich ist.
Zur Verständigung ist es außerdem sehr wichtig, dass die Pflegekraft ausreichend Deutschkenntnisse besitzt, wenn sie aus Osteuropa stammt.
Damit für beide Seiten ein angenehmes Arbeitsverhältnis entsteht, sollten vertraglich möglichst alle wichtigen Details festgehalten werden. Dazu zählt beispielsweise auch eine Auflistung der zu erledigenden Arbeiten der 24-Stunden-Betreuungskraft. Sobald diese ihre Dienstleistungen als Selbstständige anbietet, und nicht im Rahmen einer Vermittlung für 24-Stunden-Pflege, sollten Sie skeptisch werden. Denn diese Angebote bewegen sich oft in einer gesetzlichen Grauzone und sind illegal.

Vermittlung von 24-Stunden-Pflege

Wenn Sie sich bei der Suche nach einer „Rund-um-die-Uhr-Pflegekraft“ lieber unterstützen lassen wollen, so nutzen Sie am besten den Service der DGS Seniorenberatung. Die Seniorenberater vermitteln Ihnen bei Bedarf kostenfrei und unverbindlich die Dienstleistungen regionaler Anbieter. Hierzu zählen sowohl die Angebote örtlicher Wohlfahrtsverbände als auch die von privaten Anbietern.

Wenn Sie die Hilfe der Deutschen Gesellschaft für Seniorenberatung nutzen wollen, dann rufen Sie unsere Seniorenberater einfach unter der folgenden Rufnummer an: 0800 589 1655. Alternativ können Sie aber auch unser Kontaktformular nutzen oder einen Rückruf anfordern.

Anschließend vereinbaren wir gerne einen persönlichen Beratungstermin mit Ihnen, der bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen daheim stattfindet. So können wir Ihre individuelle Situation am besten einschätzen und Ihnen die richtigen Dienstleister unverbindlich vermitteln.