Hier finden Sie wichtige Infos zur Demenzkrankheit.

Ratgeber Demenz – Finanzierungsmöglichkeiten für Betreuung & Pflege

Demenzkranke und deren Angehörige haben einen Anspruch auf Unterstützung durch professionelle Pflegedienste. In diesem Zusammenhang müssen natürlich auch die Finanzierungsmöglichkeiten geklärt werden.

Grundsätzlich unterstützt die Pflegeversicherung die Betreuung und die Pflege eines Demenzkranken. Wie hoch diese finanzielle Hilfe durch die Pflegekasse jedoch ausfällt hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab. Dieser wird bei einem persönlichen Termin mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (kurz: MDK) festgestellt.

In den vergangenen Jahren – und so ist es auch noch aktuell – fand durch den Begutachter des MDK eine Einstufung in die Pflegestufen I, II oder III statt. Dieses System wird im Rahmen der Pflegereform jedoch umgestellt. Nach der vollständigen Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade (I bis V) im Jahr 2017 wird das Begutachtungssystem geändert. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Pflegestufen.

Aktuelle Finanzierungsmöglichkeiten


Pflegestufen 0 bis III
Der Begutachter des MDK kann momentan – vor Umsetzung der Pflegereform im Jahr 2017 – eine Einstufung des Pflegebedürftigen in eine der vier Pflegestufen vornehmen. Die Höhe der finanziellen Unterstützung wird aufgrund des Pflegebedarfs berechnet. Ein gewisser zeitlicher Aufwand muss dabei auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) entfallen. Je höher die bewilligte Pflegestufe, desto höher die finanzielle Unterstützung.

Sozialhilfe
Die Betreuung und Pflege eines Demenzkranken kann im Rahmen der Sozialhilfe durch die Hilfe zur Pflege oder die Grundsicherung mitfinanziert werden.

Grundsicherung: Für Menschen über 65 oder krankheitsbedingt Arbeitsunfähige.

Hilfe zur Pflege: Wird Demenzkranken gewährleistet, wenn sowohl die Rente als auch die Pflegeversicherung für die Betreuung und Pflege nicht ausreichen. Schließt ambulante, teilstationäre und vollstationäre Versorgung mit ein. Für Pflegehilfsmittel oder beispielsweise die Tages- und Nachtpflege werden die Kosten übernommen.

Finanzierungsmöglichkeiten bei der Betreuung & Pflege Demenzkranker.Elternunterhalt
Gesetzlich sind Ehepartner und Verwandte ersten Grades dazu verpflichtet, sich gegenseitig Unterhalt zu zahlen. Für pflegebedürftige Eltern können dann Unterhaltszahlungen eingefordert werden, wenn Rente und finanzielle Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um die Pflege- und Betreuungskosten zu decken. Hierbei ist vor allem das Einkommen und Vermögen der Kinder entscheidend. Wenn Kinder sich jedoch dazu entschließen, selber ihre Eltern zu pflegen oder zu betreuen, können sie von der Unterhaltspflicht entbunden werden.

Bei konkreten Fragen zur Betreuung & Pflege eines Demenzkranken zuhausekönnen Sie die DGS Seniorenberater unter 0800 724 1541 erreichen. Sie können jedoch auch einen Rückruf anfordern oder unser Kontaktformular nutzen.

Außerdem können Sie gerne einen unverbindlichen und kostenlosen Termin mit einem DGS Seniorenberater vereinbaren, der Ihre Situation einschätzt und Sie individuell berät.

Wir freuen uns auf Sie!